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SELBSTBESTIMMT UND MIT MEHR LEBENSQUALITÄT
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Verhinderungspflege 2025 - Das ändert sich ab Juli
Ab Juli 2025 treten wichtige Neuerungen in der Verhinderungspflege in Kraft. Ziel der Reform ist es, pflegende Angehörige zu entlasten und den Zugang zu Entlastungsleistungen zu vereinfachen.
Höherer Leistungsbetrag
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können künftig bis zu 3.539 Euro pro Jahr für Verhinderungspflege nutzen. Für nahe Angehörige und Pflegepersonen wird der Betrag auf 1.685 Euro festgesetzt. Diese Anpassung soll die Kombination von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege flexibler und einfacher machen.
Einfachere Beantragung
Die Beantragung der Verhinderungspflege wird ab Juli 2025 deutlich vereinfacht. Pflegebedürftige können die Leistung in Anspruch nehmen, wenn die Hauptpflegeperson – zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit – vorübergehend ausfällt.
Wegfall der Vorpflegezeit
Eine wichtige Änderung: Die bisher erforderliche Vorpflegezeit von mindestens sechs Monaten entfällt. Dadurch können auch neue Pflegearrangements schneller von den Leistungen profitieren.
Nutzung und Dauer
Für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stehen weiterhin bis zu acht Wochen pro Jahr zur Verfügung. Beide Leistungen können flexibel miteinander kombiniert werden.
Ziel der Reform
Mit diesen Änderungen soll die Entlastung pflegender Angehöriger gestärkt und die Versorgung von Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 spürbar verbessert werden.












